Zakat für Gold
Zakat für Gold

Aussprache: zakat azh-zhahab
arabisch:
زكاة الذهب
persisch:
زکات طلا
englisch: Zakat for Gold

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Für Gold besteht gemäß aller islamischer Rechtsschulen die Pflicht zur Zakat, falls es sich um Gold als Zahlungsmittel oder Wertanlage handelt.

Voraussetzung für die Zakat ist, dass sie den Zakat-Freibetrag überschreiten.

Gemäß Imam Chomeini in der dschafaritischer Rechtsschule beträgt der Zakat-Freibetrag [nisaab] für Gold 15 Miskal, was einen Gewicht von ca. 67,5 g entspricht, wobei das Reingewicht des Goldes gemeint ist.

Bei Sunniten ist der Zakat-Freibetrag [nisaab] 85 g reines Gold. Bei Legierungen wird nur der reine Goldanteil gerechnet: z. B. 100 g 18-Karat-Gold = 75 g reines Gold. Es wird berechnet nach der Formel:

Gewicht × Karat ÷ 24 = reines Goldgewicht

Für die den Zakat-Freibetrag [nisaab] übersteigende Masse ist bei allen Muslimen eine Zakat von 2,5% der überschüssigen Masse zu entrichten.

Entscheidend zur Festlegung für die Zakat ist auch die Absicht, mit der das Gold bewahrt wird, als Zahlungsmittel, als Wertanlage oder ausschließlich als Schmuck sowie Mischformen. Bei der Beurteilung kann es geringfügige Abweichungen zwischen den islamischen Rechtsschulen und sogar zwischen verschiedenen Vorbildern der Nachahmung geben.

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