Der Quran im Islam
Schlussfolgerung
Aus dem im vorigen Kapitel Gesagten lässt
sich schlussfolgern, dass eine adäquate Quran-Exegese auch
durch Nachdenken über die Verse selbst und mit Hilfe anderer
entsprechender Verse möglich ist. Mit anderen Worten, wir
haben zur Auslegung Quranischer Verse drei Möglichkeiten:
- Die isolierte Auslegung des Verses mit
wissenschaftlichen oder anderen Mitteln, die uns zur
Verfügung stehen
- Die Auslegung eines Verses mit Hilfe
einer Überlieferung, die von einem Unfehlbaren überliefert
worden ist
- Die Auslegung des Verses im
Gesamtkontext aller entsprechender Verse unter Benutzung der
Überlieferungsliteratur
Die dritte Methode wurde im vorigen
Kapitel geschlussfolgert. Sie ist die Methode, auf die der
Prophet und die Mitglieder seiner Familie in ihren Lehren
hingewiesen haben. In diesem Sinne sagt der Prophet: „Sie
sind vielmehr offenbart worden, um sich gegenseitig zu
erklären.“ Und der Befehlshaber der Gläubigen
sagt: „Sie sprechen und zeugen füreinander.“
Aus dem bereits Gesagten wird klar: Diese
Methode unterscheidet sich von dem Verfahren, das laut der
Prophetentradition „Wer den Quran nach eigenem Gutdünken
auslegt, sichert sich den Platz im Höllenfeuer“ nicht
zulässig ist. Denn nach der dritten Methode wird der Quran
nur aus dem Quran erklärt und nicht nach der persönlichen
Meinung des Exegeten.
1. Methode. Sie ist nicht zuverlässig und
kommt in Wirklichkeit der Auslegung nach eigenem Gutdünken
gleich, ausgenommen natürlich die Bereiche, die mit der 3.
Methode übereinstimmen.
2. Methode. Sie wurde bereits von
frühislamischen Exegeten angewandt, überdauerte mehrere
Jahrhunderte und wird heute noch von manchen schiitischen und
sunnitischen Traditionalisten benutzt. Sie ist eine eingeengte
Methode für unbegrenzte Fragen. Denn für Hunderttausende von
wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Fragen stehen
etwas über 6.000 Quranische Verse zur Verfügung. Woher sollen
wir die Antwort auf diese Fragen zur Lösung unserer Probleme
erhalten? Sollen wir uns an Überlieferungen orientieren? Doch
die Zahl der Überlieferungen aus der Prophetenüberlieferung,
die uns über die Sunniten erreicht haben, machen kaum 250
Hadithe
aus. Viele von ihnen sind schwach und einige nicht einmal
anerkannt. Die Überlieferung der Mitglieder der
Prophetenfamilie, die von Schiiten überliefert worden ist,
zählt zwar mehrere tausend Überlieferungen, die eine
beachtliche Menge zuverlässige Hadithe aufweisen, doch reichen
auch sie angesichts unbegrenzter Fragen nicht aus. Zumal es
zahlreiche Quranische Verse gibt, für die weder von Sunniten
noch von Schiiten Hadithe
überliefert worden sind. Oder sollen wir doch zur Lösung
unserer Probleme auf geeignete Verse zurückgreifen, was bei
dieser Methode vermieden wird.
Oder sollen wir uns grundsätzlich dieser
Diskussion enthalten und deren wissenschaftliche Notwendigkeit
ignorieren? Welchen Sinn wollen wir dann dem Quranischen Vers
„Und wir haben die Schrift auf dich herabgesandt, um alles
klarzulegen“
mit einer so eindeutigen Feststellung zuordnen? Was bedeuten
dann die Verse „Machen sie sich denn keine Gedanken über
den Quran?“ und „eine von uns zu dir hinabgesandte
gesegnete Schrift, damit sie sich über seine Verse Gedanken
machen, und damit diejenigen, die Verstand haben, sich mahnen
lassen“. (38:29)
Und „Haben sie sich denn keine
Gedanken gemacht über das, was gesagt wird? Oder ist etwas zu
ihnen gekommen, was nicht auch schon zu ihren Vorvätern
gekommen wäre?“ (23:68)
Und welchen Zweck sollen die von dem
Propheten und den Imamen seiner Familie überlieferten
verbürgten Überlieferungen (Hadithe) haben, die dem Menschen
dringend empfehlen, beim Entstehen von Schwierigkeiten und
Unklarheiten den Quran zu Rate zu ziehen?
Bei dieser Methode wäre eigentlich das Nachdenken über den
Quran, das gemäß zahlreichen Quranischen Versen eine
allgemeine Pflicht ist, gegenstandslos. Des Weiteren ist eine
kritische Überprüfung der Überlieferungen auf der Grundlage
der göttlichen Schrift sowohl in der sunnitischen
Prophetenüberlieferung als auch in der schiitischen
lückenlosen Überlieferung des Propheten und der Imame seiner
Familie zur Pflicht gemacht worden, wonach die Überlieferungen
auf Quranischer Grundlage geprüft und im Falle der
Übereinstimmung mit der göttlichen Schrift übernommen und
andernfalls abgelehnt werden sollen.
Die Überprüfung hat selbstverständlich
erst dann einen Zweck, wenn zwischen dem Wortlaut des
Quranischen Verses und dessen Bedeutung ein Zusammenhang
besteht und der erkannte Verssinn (bzw. die Auslegung) als
gültig erachtet wird. Hätte die Überlieferung allein für das
Erkennen des Verssinnes ausgereicht, so hätte ihre Überprüfung
auf der Grundlage der Schrift keinen praktischen Zweck.
Diese Überlieferungen sind der beste
Beweis dafür, dass der Wortlaut der Quranischen Verse wie
jede andere Sprachhandlung auf entsprechende Bedeutungen
hinweist und dass diese Bedeutungshinweise auch ohne Berufung
auf überlieferte Zitate autonome Beweiskraft besitzen. Aus den
bisherigen Erörterungen wird klar, dass die Pflicht des
Exegeten darin besteht, die Überlieferung des Propheten und
der Imame seiner Familie, die über die Art und Weise der
Quran-Auslegung überliefert worden sind, zu studieren, sich
mit ihren Methoden vertraut zu machen und dann den Quran
gemäß den Anweisungen aus der Schrift und Überlieferung
auszulegen. Er soll die überlieferten Auslegungen übernehmen,
wenn sie mit dem Sinn der Verse übereinstimmen.