Der Qur´an im Islam
Vernunft allein reicht nicht aus,
den Menschen zum Gesetz hinzuführen
Unabhängig davon, mit welchen Mitteln die
Rechtleitung zu Wege gebracht wird und zu welchem Ende sie
führt, geschieht sie nur durch die Schöpfung, denn sie schuf
den Menschen, setzte ihm die Glückseligkeit zum Ziele und
machte die allgemeine Rechtleitung, die auch die Rechtleitung
des Menschen umfasst, zum Schöpfungsplan. Es ist also klar,
dass es in der Schöpfung an sich keinen Widerspruch und keinen
Fehler gibt. Führt eine Ursache nicht zur gewünschten Wirkung
oder wird sie fehlgeleitet, so ist der Fehler nicht dieser
Ursache anzulasten, sondern dem Wirken anderer Ursachen, die
die Wirkung der besagten Ursache aufheben bzw. fehlleiten.
Wären die Störungen durch andere Ursachen nicht wirksam, so
hätte eine Ursache nicht zwei gegensätzliche und
widersprüchliche Wirkungen gehabt bzw. wäre sie nicht
fehlgeleitet.
Daraus geht deutlich hervor, dass die
Rechtleitung zu einem Konflikt lösenden Gesetz keine
Angelegenheit der Vernunft ist, denn gerade die Vernunft ruft
den Gegensatz hervor, erzeugt im Menschen die Neigung, seine
Mitmenschen in seinen Dienst zu stellen und seine Interessen
vollständig zu schützen, wobei er die Solidargemeinschaft nur
wegen der auftretenden Störungen notgedrungen akzeptiert. Es
ist selbstverständlich, dass in der Schöpfung ein und dieselbe
Ursache keine gegensätzlichen Wirkungen – das Hervorbringen
und Lösen von Konflikten – zur Folge haben kann.
Zahlreiche Verstöße gegen die geltenden
Gesetze werden täglich von den Menschen begangen, die sich
dafür verantworten müssen. Bei diesen Menschen wird
vorausgesetzt, dass sie mit Vernunft ausgestattet sind, sonst
würden sie nicht zur Verantwortung gezogen. Hätte die Vernunft
die Menschen zu Konflikt lösenden Gesetzen geleitet und wäre
sie von Natur aus gegen die Übertretung der Gesetze gewesen,
hätte sie die genannten Verstöße verhindert.
Der wesentliche Faktor dieser Verstöße
ist trotz der Vernunft die Tatsache, dass das Gebot der
Vernunft zur Akzeptierung der Solidargemeinschaft und ihrer
Gesetze aus Zwang und Rücksicht auf die Störungen, die die
Handlungsfreiheit verhindern, erfolgt. Treten keine Störungen
auf, so gebietet die Vernunft auch keine Rücksichtnahme auf
die Solidargemeinschaft.
Gesetzesübertreter sind entweder
mächtiger als die Exekutivgewalt und verstoßen gegen die
Gesetze, ohne die Folgen befürchten zu müssen, oder stehen
wegen der Entfernung, Sicherheit des Standortes oder
Fahrlässigkeit der Überwachenden außerhalb der Reichweite der
ausführenden Organe, oder sie haben sich Entschuldigungen
ausgedacht, um ihre Verstöße legitim erscheinen zu lassen,
oder sie nutzen die Hilflosigkeit ihrer Opfer aus, ohne
wirkungsvollem Widerstand zu begegnen. In diesen Fällen
existiert kein Gebot der Vernunft. Sie schränkt die absolute
Freiheit nicht ein und gibt dem Drang, sich andere dienstbar
zu machen, freien Lauf.
Die Vernunft kann also zu keiner sozialen
Gesetzgebung führen, die die Interessen der Gesellschaft und
des Individuums auf gerechte Weise wahrt, weil sie nur dann
die Einhaltung der Gesetze in einer gerechten Gesellschaft
gebietet, wenn Störungen auftreten, und schweigt und das
Gegenteil gebietet, wenn trotz absoluter Freiheit keine
Störungen wahrzunehmen sind. Der erhabene Gott sagt:
„Wahrlich, der Mensch wird aufsässig,
wenn er sich in Reichtum (unabhängig) sieht.“ (96:7)
Eine dieser Unabhängigkeiten ist, frei zu
sein von der gegenseitigen Hilfe und der Wahrung der
Interessen anderer Menschen.