Die Theorie unterscheidet auch zwischen den einzelnen
Handlungen mit wirtschaftlichen Charakter
Nehmen wir uns
nun die Arbeiten der Nutzung und Ausbeutung vor, welche
wirtschaftlichen Charakter haben, um den Standpunkt der
Theorie hinsichtlich ihrer Bewertung, und der Art von Rechten,
die sie auf solche Arbeiten begründet, zu untersuchen. Wir
brauchen in diesem Zusammenhang nur die Abschnitte 2) und 10)
des zuvor vorgestellten Überbaus zu betrachten, um zu
erkennen, dass das islamische Recht [scharia] dem
Einzelnen nicht immer ein Anrecht auf das Eigentum an Quellen
natürlichen Reichtums, wie Land, Bodenschätzen und
Wasserquellen gewährt, nur weil er daran persönlich eine
Arbeit der Nutzung und Ausbeutung verrichtet. Wir sehen z.B.
im Abschnitt 2), dass die Ausübung des Ackerbaus auf bereits
von Natur aus belebtem Land dem einzelnen Ackerbauern kein
Anrecht auf dieses Land verschafft, das dem Anrecht dessen,
der Ödland urbar macht, gleichwertig wäre. Und wir bemerken
weiterhin im Abschnitt 10), dass die Nutzung des Landes, indem
man es als Weide verwendet, dem Hirten nicht das Recht
verleiht, sich das Land anzueignen, obwohl dessen Verwendung
als Weideland eine Arbeit der Nutzung und Ausbeutung ist. Es
gilt also den Unterschied herauszufinden, der zwischen der
Urbarmachung von Land und ähnlichen Arbeiten einerseits, und
der Nutzung von “belebtem“ Land für Ackerbau und
Weidewirtschaft anderseits besteht, obwohl alle diese Arbeiten
Varianten der Nutzung und Ausbeutung von Ressourcen
natürlichen Reichtums, und mithin wirtschaftlicher Natur zu
sein scheinen. Und mit der Entdeckung dieses Unterschieds
gelangen wir einen Schritt weiter bei der Erfassung und dem
Verständnis der allgemeinen den islamischen Bestimmungen
unterliegenden Theorie. |