Unsere Wirtschaft

Unsere Wirtschaft / Iqtisaduna

Muhammad Baqir al-Sadr

Die Theorie unterscheidet auch zwischen den einzelnen Handlungen mit wirtschaftlichen Charakter

Nehmen wir uns nun die Arbeiten der Nutzung und Ausbeutung vor, welche wirtschaftlichen Charakter haben, um den Standpunkt der Theorie hinsichtlich ihrer Bewertung, und der Art von Rechten, die sie auf solche Arbeiten begründet, zu untersuchen. Wir brauchen in diesem Zusammenhang nur die Abschnitte 2) und 10) des zuvor vorgestellten Überbaus zu betrachten, um zu erkennen, dass das islamische Recht [scharia] dem Einzelnen nicht immer ein Anrecht auf das Eigentum an Quellen natürlichen Reichtums, wie Land, Bodenschätzen und Wasserquellen gewährt, nur weil er daran persönlich eine Arbeit der Nutzung und Ausbeutung verrichtet. Wir sehen z.B. im Abschnitt 2), dass die Ausübung des Ackerbaus auf bereits von Natur aus belebtem Land dem einzelnen Ackerbauern kein Anrecht auf dieses Land verschafft, das dem Anrecht dessen, der Ödland urbar macht, gleichwertig wäre. Und wir bemerken weiterhin im Abschnitt 10), dass die Nutzung des Landes, indem man es als Weide verwendet, dem Hirten nicht das Recht verleiht, sich das Land anzueignen, obwohl dessen Verwendung als Weideland eine Arbeit der Nutzung und Ausbeutung ist. Es gilt also den Unterschied herauszufinden, der zwischen der Urbarmachung von Land und ähnlichen Arbeiten einerseits, und der Nutzung von “belebtem“ Land für Ackerbau und Weidewirtschaft anderseits besteht, obwohl alle diese Arbeiten Varianten der Nutzung und Ausbeutung von Ressourcen natürlichen Reichtums, und mithin wirtschaftlicher Natur zu sein scheinen. Und mit der Entdeckung dieses Unterschieds gelangen wir einen Schritt weiter bei der Erfassung und dem Verständnis der allgemeinen den islamischen Bestimmungen unterliegenden Theorie.

© seit 2006 - m-haditec GmbH - info@eslam.de