Phänomen der Landsteuer und seine theoretische Erklärung
Wir finden in
dem Überbau von Bestimmungen, die im Islam die Verteilung der
primären Produktionsmittel regeln, ein besonderes Phänomen,
welches das Land von anderen natürlichen Produktionsquellen zu
unterscheiden scheint. Daher muss es gesondert untersucht und
im Licht der allgemeinen Theorie der Verteilung interpretiert
werden, oder man muss es mit einer anderen Theorie aus dem
Bereich der wirtschaftlichen Ideologie des Islam in
Zusammenhang bringen. Dieses Phänomen ist die Steuer, welche
das islamische Recht [scharia] dem Imam von einer
Person zu erheben erlaubt, wenn diese Land neukultiviert und
nutzt. So heißt es in authentischen Überlieferungen und in
einigen rechtswissenschaftliche Zitate des Scheich Tusi, dass
der Einzelne das Recht hat, Ödland urbar zu machen, und die
Pflicht, dem Imam dafür eine Steuer bzw. eine Gebühr zu
entrichten. Was ist nun die theoretische Rechtfertigung für
diese Steuer? Und warum gilt sie speziell für das Land, und
nicht für andere Quellen natürlichen Reichtums, so dass
diejenigen, die andere derartige Quellen erschließen, nichts
von deren Ertrag abführen müssen? Tatsächlich lässt sich diese
Steuer, die der Imam auf Ödland, das von einer Person urbar
gemacht wurde, erheben darf, zu zwei Prinzipien ideologisch
zuordnen und anhand dieser theoretisch ableiten:
Erstens: Mann
kann sie auf der Grundlage der allgemeinen Theorie des Islam
über die Verteilung selbst erklären. Wenn wir bemerken, dass
die Landsteuer eine Gebühr ist, die der Imam deshalb auf das
Land erhebt, weil es zu der “Beute [anfal]“ gehört, und
weiterhin wissen, dass jene “Beute [anfal]“ vom Imam
für die Interessen der Allgemeinheit verwendet wird, wie das
in einem späteren Kapitel noch ausgeführt werden wird, und
wenn wir die Verpflichtung des Landbesitzers zur Zahlung der
Steuer mit der Verpflichtung des Besitzers einer Wasserquelle
oder Mine vergleichen, anderen Personen alles Wasser der
Quelle, das sein Eigenbedarf übersteigt, zur Verfügung zu
stellen, bzw. ihnen zu erlauben, die Mine auszubeuten, soweit
das mit seinem eigenen Anrecht darauf vereinbar ist ... .
Wenn wir all
das zusammen berücksichtigen, dann vervollständigt sich vor
uns das Bild eines Überbaus von gesetzgeberischen
Bestimmungen, das uns erlaubt, ein weiteres Prinzip der
Theorie zu erschließen, welches der Gemeinschaft ein
allgemeines Recht zuspricht, aus den natürlichen
Produktionsquellen Nutzen zu ziehen, da diese bereitliegen, um
der Menschheit insgesamt zu dienen, worauf der Qur´an mit den
Worten hinweist:
„Er
erschuf was in der Erde ist für euch alle gemeinsam.“
Dieses
allgemeine Recht der Gemeinschaft endet nicht, wenn Einzelne
persönliche Rechte an den natürlichen Produktionsquellen
erwerben, vielmehr setzt das islamische Recht [scharia]
jeweils eine Methode fest, nach der die Gemeinschaft zu ihrem
Recht kommt, ohne dass dies den persönlichen Rechten der
Einzelnen entgegensteht. Im Falle von Erzlagerstätten und
Wasserquellen, die von einzelnen Personen erschlossen wurden,
haben alle die Möglichkeit, direkt davon zu profitieren, denn
jedermann darf die Erzader ausbeuten, wenn er an einer anderen
Stelle gräbt, ebenso wie jedermann Anspruch auf das Wasser
einer Quelle hat, das den Bedarf dessen, der sie zugänglich
gemacht hat, übersteigt. Und im Falle von Land, dessen Natur
nicht zulässt, dass es von zwei Personen gleichzeitig genutzt
wird, wurde die Steuer gesetzlich vorgesehen, die der Imam im
Interesse der Allgemeinheit verwenden soll, damit andere auf
diese Weise davon profitieren können, nachdem es das
persönliche Recht des Landbesitzers, der es urbar gemacht hat,
unmöglich macht, dass andere dieses Land direkt nutzen.
Zweitens: Wir
können die Steuer auch unabhängig von der allgemeinen Theorie
der Verteilung interpretieren, nämlich in dem Sinne, dass es
sich um eine Abgabe handelt, die der Staat im Interesse der
sozialen Gerechtigkeit auferlegt, denn wir werden bei unserer
Untersuchung der “Beute [anfal]“ und deren Aufgabe in
der islamischen Wirtschaftsordnung sehen, dass im islamischen
Recht [scharia] als wichtigste Zweckbestimmung der
“Beute [anfal]“ die Gewährleistung der sozialen
Sicherheit und die Wahrung des allgemeinen Gleichgewichts
gilt. Und da die Landsteuer gesetzgeberisch zu der “Beute [anfal]“
gezählt wird, wäre es denkbar, sie als eine Abgabe anzusehen,
die sich aus der allgemeinen Theorie der sozialen
Gerechtigkeit und den dazugehörigen Grundsätzen der
allgemeinen sozialen Sicherheit und des sozialen
Gleichgewichts erklärt. Diese erhebliche Abgabe wurde speziell
dem Land wegen seiner Bedeutung und seiner gewichtigen Rolle
im wirtschaftlichen Leben auferlegt, d.h. sie wurde gesetzlich
vorgesehen, um die islamische Gesellschaft vor den
unheilvollen Folgeerscheinungen des privaten Eigentums an Land
zu bewahren, an denen die nichtmuslimischen Gesellschaften
kranken, und um den Tragödien vorzubeugen, die im Laufe der
Geschichte menschlicher Gesellschaftsordnungen immer wieder
durch die Monopolisierung vom Ertrag des Landes entstanden
sind, und um der Rolle, die es bei der Verbreitung sozialer
Unterschiede und Gegensätze und deren Vertiefung spielt,
entgegenzuwirken. Die Landsteuer ähnelt in dieser Hinsicht der
Fünftelabgabe [chums], der als Abgabe auf geförderte
Bodenschätze erhoben wird.
Schließlich,
nachdem wir diese beiden möglichen Interpretationen der
Landsteuer aufgezeigt haben, können wir sie in einem weiteren
und umfassenderen Überblick zueinander in Beziehung setzen,
indem wir die Landsteuer als eine Abgabe interpretieren, die
der Imam zu Zwecken der sozialen Sicherheit, des sozialen
Gleichgewichts und des Schutzes der Schwachen in der
Gesellschaft erheben kann, und indem wir diese Zwecke selbst
und deren unbedingte Verbindlichkeit zu Lasten der Starken aus
dem allgemeinen Recht ableiten, das die Gemeinschaft a priori
an natürlichen Produktionsquellen besitzt, und wodurch ihr ein
Recht der Bewahrung ihrer Interessen und der Hilfe für ihre
schwachen Mitglieder zu Lasten der Personen, die solche
Ressourcen erschließen und ausbeuten, erwächst.