Unsere Wirtschaft

Unsere Wirtschaft / Iqtisaduna

Muhammad Baqir al-Sadr

Phänomen der Landsteuer und seine theoretische Erklärung

Wir finden in dem Überbau von Bestimmungen, die im Islam die Verteilung der primären Produktionsmittel regeln, ein besonderes Phänomen, welches das Land von anderen natürlichen Produktionsquellen zu unterscheiden scheint. Daher muss es gesondert untersucht und im Licht der allgemeinen Theorie der Verteilung interpretiert werden, oder man muss es mit einer anderen Theorie aus dem Bereich der wirtschaftlichen Ideologie des Islam in Zusammenhang bringen. Dieses Phänomen ist die Steuer, welche das islamische Recht [scharia] dem Imam von einer Person zu erheben erlaubt, wenn diese Land neukultiviert und nutzt. So heißt es in authentischen Überlieferungen und in einigen rechtswissenschaftliche Zitate des Scheich Tusi, dass der Einzelne das Recht hat, Ödland urbar zu machen, und die Pflicht, dem Imam dafür eine Steuer bzw. eine Gebühr zu entrichten. Was ist nun die theoretische Rechtfertigung für diese Steuer? Und warum gilt sie speziell für das Land, und nicht für andere Quellen natürlichen Reichtums, so dass diejenigen, die andere derartige Quellen erschließen, nichts von deren Ertrag abführen müssen? Tatsächlich lässt sich diese Steuer, die der Imam auf Ödland, das von einer Person urbar gemacht wurde, erheben darf, zu zwei Prinzipien ideologisch zuordnen und anhand dieser theoretisch ableiten:

Erstens: Mann kann sie auf der Grundlage der allgemeinen Theorie des Islam über die Verteilung selbst erklären. Wenn wir bemerken, dass die Landsteuer eine Gebühr ist, die der Imam deshalb auf das Land erhebt, weil es zu der “Beute [anfal]“ gehört, und weiterhin wissen, dass jene “Beute [anfal]“ vom Imam für die Interessen der Allgemeinheit verwendet wird, wie das in einem späteren Kapitel noch ausgeführt werden wird, und wenn wir die Verpflichtung des Landbesitzers zur Zahlung der Steuer mit der Verpflichtung des Besitzers einer Wasserquelle oder Mine vergleichen, anderen Personen alles Wasser der Quelle, das sein Eigenbedarf übersteigt, zur Verfügung zu stellen, bzw. ihnen zu erlauben, die Mine auszubeuten, soweit das mit seinem eigenen Anrecht darauf vereinbar ist ... .

Wenn wir all das zusammen berücksichtigen, dann vervollständigt sich vor uns das Bild eines Überbaus von gesetzgeberischen Bestimmungen, das uns erlaubt, ein weiteres Prinzip der Theorie zu erschließen, welches der Gemeinschaft ein allgemeines Recht zuspricht, aus den natürlichen Produktionsquellen Nutzen zu ziehen, da diese bereitliegen, um der Menschheit insgesamt zu dienen, worauf der Qur´an mit den Worten hinweist:

Er erschuf was in der Erde ist für euch alle gemeinsam.“[1]

Dieses allgemeine Recht der Gemeinschaft endet nicht, wenn Einzelne persönliche Rechte an den natürlichen Produktionsquellen erwerben, vielmehr setzt das islamische Recht [scharia] jeweils eine Methode fest, nach der die Gemeinschaft zu ihrem Recht kommt, ohne dass dies den persönlichen Rechten der Einzelnen entgegensteht. Im Falle von Erzlagerstätten und Wasserquellen, die von einzelnen Personen erschlossen wurden, haben alle die Möglichkeit, direkt davon zu profitieren, denn jedermann darf die Erzader ausbeuten, wenn er an einer anderen Stelle gräbt, ebenso wie jedermann Anspruch auf das Wasser einer Quelle hat, das den Bedarf dessen, der sie zugänglich gemacht hat, übersteigt. Und im Falle von Land, dessen Natur nicht zulässt, dass es von zwei Personen gleichzeitig genutzt wird, wurde die Steuer gesetzlich vorgesehen, die der Imam im Interesse der Allgemeinheit verwenden soll, damit andere auf diese Weise davon profitieren können, nachdem es das persönliche Recht des Landbesitzers, der es urbar gemacht hat, unmöglich macht, dass andere dieses Land direkt nutzen.

Zweitens: Wir können die Steuer auch unabhängig von der allgemeinen Theorie der Verteilung interpretieren, nämlich in dem Sinne, dass es sich um eine Abgabe handelt, die der Staat im Interesse der sozialen Gerechtigkeit auferlegt, denn wir werden bei unserer Untersuchung der “Beute [anfal]“ und deren Aufgabe in der islamischen Wirtschaftsordnung sehen, dass im islamischen Recht [scharia] als wichtigste Zweckbestimmung der “Beute [anfal]“ die Gewährleistung der sozialen Sicherheit und die Wahrung des allgemeinen Gleichgewichts gilt. Und da die Landsteuer gesetzgeberisch zu der “Beute [anfal]“ gezählt wird, wäre es denkbar, sie als eine Abgabe anzusehen, die sich aus der allgemeinen Theorie der sozialen Gerechtigkeit und den dazugehörigen Grundsätzen der allgemeinen sozialen Sicherheit und des sozialen Gleichgewichts erklärt. Diese erhebliche Abgabe wurde speziell dem Land wegen seiner Bedeutung und seiner gewichtigen Rolle im wirtschaftlichen Leben auferlegt, d.h. sie wurde gesetzlich vorgesehen, um die islamische Gesellschaft vor den unheilvollen Folgeerscheinungen des privaten Eigentums an Land zu bewahren, an denen die nichtmuslimischen Gesellschaften kranken, und um den Tragödien vorzubeugen, die im Laufe der Geschichte menschlicher Gesellschaftsordnungen immer wieder durch die Monopolisierung vom Ertrag des Landes entstanden sind, und um der Rolle, die es bei der Verbreitung sozialer Unterschiede und Gegensätze und deren Vertiefung spielt, entgegenzuwirken. Die Landsteuer ähnelt in dieser Hinsicht der Fünftelabgabe [chums], der als Abgabe auf geförderte Bodenschätze erhoben wird.

Schließlich, nachdem wir diese beiden möglichen Interpretationen der Landsteuer aufgezeigt haben, können wir sie in einem weiteren und umfassenderen Überblick zueinander in Beziehung setzen, indem wir die Landsteuer als eine Abgabe interpretieren, die der Imam zu Zwecken der sozialen Sicherheit, des sozialen Gleichgewichts und des Schutzes der Schwachen in der Gesellschaft erheben kann, und indem wir diese Zwecke selbst und deren unbedingte Verbindlichkeit zu Lasten der Starken aus dem allgemeinen Recht ableiten, das die Gemeinschaft a priori an natürlichen Produktionsquellen besitzt, und wodurch ihr ein Recht der Bewahrung ihrer Interessen und der Hilfe für ihre schwachen Mitglieder zu Lasten der Personen, die solche Ressourcen erschließen und ausbeuten, erwächst.

[1] Heiliger Qur´an 2:29

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