Unsere Wirtschaft

Unsere Wirtschaft / Iqtisaduna

Muhammad Baqir al-Sadr

Prinzip der verschiedenen Formen des Eigentums

Der Islam unterscheidet sich grundsätzlich vom Kapitalismus und Sozialismus hinsichtlich der Art von Eigentum, die er anerkennt. So glaubt die in kapitalistische Gesellschaft als allgemeine Grundregel an das Eigentum seiner privaten und individuellen Form, also an das Privateigentum. Sie erlaubt den einzelnen Menschen entsprechend deren Aktivitäten und Umständen verschiedene Arten von Reichtümern privat zu besitzen und erkennt das Prinzip des kollektiven Eigentums an, es sei denn, es bestünde eine gesellschaftliche Notwendigkeit, bzw. die Erfahrung der Praxis ließe es zwingend erscheinen, diesen oder jenen Bereich zu verstaatlichen. Solche Sachzwänge haben Ausnahmecharakter, durch die die kapitalistische Gesellschaft genötigt wird, vom Prinzip des Privateigentums abzurücken und bestimmte Artikel oder Reichtümer davon auszunehmen. Mit der sozialistischen Gesellschaft verhält es sich genau umgekehrt. Dort ist es das Prinzip des kollektiven Eigentums, das auf alle Arten von Reichtümern eines Landes angewandt wird. Nach ihrer Sichtweise ist das private Eigentum an gewissen Reichtümern nur eine Abweichung oder Ausnahme von der Regel, die sie gelegentlich aufgrund zwingender gesellschaftlicher Notwendigkeiten zubilligt. Gemäß dieser beiden gegensätzlichen Sichtweisen des Kapitalismus und des Sozialismus wird als kapitalistische Gesellschaft jede Gesellschaft bezeichnet, die an das alleinige Prinzip des Privateigentums glaubt und die Vergesellschaftung (Verstaatlichung) von Gütern als Ausnahme und Reaktion auf gesellschaftliche Notwendigkeiten ansieht, und als sozialistische Gesellschaft jede Gesellschaft, nach deren Meinung das kollektive Eigentum das Prinzip ist und Privateigentum nur in Ausnahmefällen anerkannt wird.

Die islamische Gesellschaft stimmt in grundsätzlicher Hinsicht mit keiner dieser beiden Gesellschaften überein. Sie teilt nicht die Ansicht des Kapitalismus, das Privateigentum sei das Prinzip, und sie sieht nicht wie der Sozialismus das kollektive Eigentum als allgemeines Prinzip an, sondern billigt gleichzeitig verschiedene Formen des Eigentums und setzt das Prinzip der zwei Formen des Eigentums (des Eigentums mit verschiedenen Formen) anstellt des Prinzips einer einzigen Form von Eigentum, das sich der Kapitalismus und Sozialismus jeweils zu eigen gemacht haben. Sie bekennt sich zum Privateigentum, zum Eigentum der Gemeinschaft und zum Eigentum des Staates. Sie billigt jeder dieser drei Formen des Eigentums ein spezielles Betätigungsfeld zu und betrachtet keine von ihnen als Abweichung von der Regel oder Ausnahme oder Verlegenheitslösung. Deshalb wäre es falsch, die islamische Gesellschaft als kapitalistische Gesellschaft zu bezeichnen, auch wenn sie das Privateigentum an einer Anzahl von Kapitalisten und Produktionsmitteln gestattet, weil bei ihr das Privateigentum nicht die allgemeine Regel ist. Ebenso falsch wäre es, sie als sozialistische Gesellschaft zu bezeichnen, auch wenn sie das Prinzip des Eigentums der Gemeinschaft und des staatlichen Eigentums für gewisse Reichtümer und Kapitalien vertritt, weil die vergesellschaftete Form des Eigentums nicht ihr allgemeines Prinzip ist. Ein Fehler wäre es auch, sie als ein Konglomerat aus diesem und jenem anzusehen, denn die Differenziertheit der Grundformen des Eigentums in der islamischen Gesellschaft bedeutet nicht, dass der Islam die kapitalistische und sozialistische Ideologie vermischen und Teile beider übernehmen würde; vielmehr ist diese Differenziertheit der Formen des Eigentums Ausdruck eines authentischen ideologischen Konzepts, das auf bestimmten geistigen Grundlagen und Regeln aufbaut und sich in einen besonderen Rahmen von Wertvorstellungen und Begriffsinhalten einfügt, die den Grundlagen und Regeln und Werten und Begriffsinhalten, auf die sich der liberale Kapitalismus und der marxistische Sozialismus jeweils berufen, widersprechen. Und nichts belegt die Zweckmäßigkeit der islamischen Haltung zum Eigentum, die sich auf das Prinzip der verschiedenen Formen von Eigentum begründet, besser, als die praktische Erfahrung des Kapitalismus und Sozialismus.

Beide Experimente waren gezwungen, die jeweils andere Form von Eigentum, die ihrer allgemeinen Regel widersprach, anzuerkennen, weil die Praxis die Idee der Ausschließlichkeit einer Form von Eigentum widerlegte. So begann die kapitalistische Gesellschaft schon vor langer Zeit auf die Idee der Verstaatlichung zurückzugreifen und nahm einige Bereiche aus dem Rahmen des privaten Eigentums heraus. Die Maßnahmen der Verstaatlichung sind nichts weiter als ein stillschweigendes Eingeständnis der Unzweckmäßigkeit des kapitalistischen Eigentumsprinzips seitens der kapitalistischen Gesellschaften und ein Versuch, die Komplikationen und Widersprüche, die die Praktizierung dieses Prinzips mit sich bringt, zu beheben. Auch die sozialistische Gesellschaft sah sich ihrerseits – trotz ihrer noch kurzen Geschichte – bereits gezwungen, das Privateigentum anzuerkennen, manchmal offiziell, und zum Teil inoffiziell. Ein Beispiel offizieller Anerkennung ist der siebente Artikel der sowjetischen Verfassung, der besagt, dass jeder in einer landwirtschaftlichen Genossenschaft beschäftigten Familie zusätzlich zu ihrem Einkommen aus dem Ertrag der Genossenschaftswirtschaft ein eigenes Stück Land in der Nähe ihrer Wohnung zusteht, ebenso wie Vieh und einfache landwirtschaftliche Geräte ... als Privateigentum. Und der neunte Artikel erlaubt einzelnen Bauern und Handwerkern, kleine wirtschaftliche Unternehmen zu betreiben, und die kleinen Privateigentümer bestehen neben der allgemeinen sozialistischen Gesellschaftsordnung.

© seit 2006 - m-haditec GmbH - info@eslam.de