Prinzip der verschiedenen Formen des Eigentums
Der Islam unterscheidet sich
grundsätzlich vom Kapitalismus und Sozialismus hinsichtlich
der Art von Eigentum, die er anerkennt. So glaubt die in
kapitalistische Gesellschaft als allgemeine Grundregel an das
Eigentum seiner privaten und individuellen Form, also an das
Privateigentum. Sie erlaubt den einzelnen Menschen
entsprechend deren Aktivitäten und Umständen verschiedene
Arten von Reichtümern privat zu besitzen und erkennt das
Prinzip des kollektiven Eigentums an, es sei denn, es bestünde
eine gesellschaftliche Notwendigkeit, bzw. die Erfahrung der
Praxis ließe es zwingend erscheinen, diesen oder jenen Bereich
zu verstaatlichen. Solche Sachzwänge haben Ausnahmecharakter,
durch die die kapitalistische Gesellschaft genötigt wird, vom
Prinzip des Privateigentums abzurücken und bestimmte Artikel
oder Reichtümer davon auszunehmen. Mit der sozialistischen
Gesellschaft verhält es sich genau umgekehrt. Dort ist es das
Prinzip des kollektiven Eigentums, das auf alle Arten von
Reichtümern eines Landes angewandt wird. Nach ihrer Sichtweise
ist das private Eigentum an gewissen Reichtümern nur eine
Abweichung oder Ausnahme von der Regel, die sie gelegentlich
aufgrund zwingender gesellschaftlicher Notwendigkeiten
zubilligt. Gemäß dieser beiden gegensätzlichen Sichtweisen des
Kapitalismus und des Sozialismus wird als kapitalistische
Gesellschaft jede Gesellschaft bezeichnet, die an das
alleinige Prinzip des Privateigentums glaubt und die
Vergesellschaftung (Verstaatlichung) von Gütern als Ausnahme
und Reaktion auf gesellschaftliche Notwendigkeiten ansieht,
und als sozialistische Gesellschaft jede Gesellschaft, nach
deren Meinung das kollektive Eigentum das Prinzip ist und
Privateigentum nur in Ausnahmefällen anerkannt wird.
Die islamische Gesellschaft stimmt in
grundsätzlicher Hinsicht mit keiner dieser beiden
Gesellschaften überein. Sie teilt nicht die Ansicht des
Kapitalismus, das Privateigentum sei das Prinzip, und sie
sieht nicht wie der Sozialismus das kollektive Eigentum als
allgemeines Prinzip an, sondern billigt gleichzeitig
verschiedene Formen des Eigentums und setzt das Prinzip der
zwei Formen des Eigentums (des Eigentums mit verschiedenen
Formen) anstellt des Prinzips einer einzigen Form von
Eigentum, das sich der Kapitalismus und Sozialismus jeweils zu
eigen gemacht haben. Sie bekennt sich zum Privateigentum, zum
Eigentum der Gemeinschaft und zum Eigentum des Staates. Sie
billigt jeder dieser drei Formen des Eigentums ein spezielles
Betätigungsfeld zu und betrachtet keine von ihnen als
Abweichung von der Regel oder Ausnahme oder
Verlegenheitslösung. Deshalb wäre es falsch, die islamische
Gesellschaft als kapitalistische Gesellschaft zu bezeichnen,
auch wenn sie das Privateigentum an einer Anzahl von
Kapitalisten und Produktionsmitteln gestattet, weil bei ihr
das Privateigentum nicht die allgemeine Regel ist. Ebenso
falsch wäre es, sie als sozialistische Gesellschaft zu
bezeichnen, auch wenn sie das Prinzip des Eigentums der
Gemeinschaft und des staatlichen Eigentums für gewisse
Reichtümer und Kapitalien vertritt, weil die
vergesellschaftete Form des Eigentums nicht ihr allgemeines
Prinzip ist. Ein Fehler wäre es auch, sie als ein Konglomerat
aus diesem und jenem anzusehen, denn die Differenziertheit der
Grundformen des Eigentums in der islamischen Gesellschaft
bedeutet nicht, dass der Islam die kapitalistische und
sozialistische Ideologie vermischen und Teile beider
übernehmen würde; vielmehr ist diese Differenziertheit der
Formen des Eigentums Ausdruck eines authentischen
ideologischen Konzepts, das auf bestimmten geistigen
Grundlagen und Regeln aufbaut und sich in einen besonderen
Rahmen von Wertvorstellungen und Begriffsinhalten einfügt, die
den Grundlagen und Regeln und Werten und Begriffsinhalten, auf
die sich der liberale Kapitalismus und der marxistische
Sozialismus jeweils berufen, widersprechen. Und nichts belegt
die Zweckmäßigkeit der islamischen Haltung zum Eigentum, die
sich auf das Prinzip der verschiedenen Formen von Eigentum
begründet, besser, als die praktische Erfahrung des
Kapitalismus und Sozialismus.
Beide Experimente waren gezwungen, die
jeweils andere Form von Eigentum, die ihrer allgemeinen Regel
widersprach, anzuerkennen, weil die Praxis die Idee der
Ausschließlichkeit einer Form von Eigentum widerlegte. So
begann die kapitalistische Gesellschaft schon vor langer Zeit
auf die Idee der Verstaatlichung zurückzugreifen und nahm
einige Bereiche aus dem Rahmen des privaten Eigentums heraus.
Die Maßnahmen der Verstaatlichung sind nichts weiter als ein
stillschweigendes Eingeständnis der Unzweckmäßigkeit des
kapitalistischen Eigentumsprinzips seitens der
kapitalistischen Gesellschaften und ein Versuch, die
Komplikationen und Widersprüche, die die Praktizierung dieses
Prinzips mit sich bringt, zu beheben. Auch die sozialistische
Gesellschaft sah sich ihrerseits – trotz ihrer noch kurzen
Geschichte – bereits gezwungen, das Privateigentum
anzuerkennen, manchmal offiziell, und zum Teil inoffiziell.
Ein Beispiel offizieller Anerkennung ist der siebente Artikel
der sowjetischen Verfassung, der besagt, dass jeder in einer
landwirtschaftlichen Genossenschaft beschäftigten Familie
zusätzlich zu ihrem Einkommen aus dem Ertrag der
Genossenschaftswirtschaft ein eigenes Stück Land in der Nähe
ihrer Wohnung zusteht, ebenso wie Vieh und einfache
landwirtschaftliche Geräte ... als Privateigentum. Und der
neunte Artikel erlaubt einzelnen Bauern und Handwerkern,
kleine wirtschaftliche Unternehmen zu betreiben, und die
kleinen Privateigentümer bestehen neben der allgemeinen
sozialistischen Gesellschaftsordnung.